Volle Leistung
Bis zu 50 Mio. EUR Versicherungssumme
Hundehaftpflichtversicherung
- Ein Tarif für optimalen Schutz
- Ihre Absicherung geht bei wichtigen Leistungen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus
- Immer sicher mit dem Vierbeiner unterwegs sein

Das Wichtigste über die Hundehaftpflichtversicherung
Ihre Vorteile mit unserer Hundehaftpflichtversicherung

Als Hundehalter haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Sollte der süße Blick Ihres Lieblings einmal nicht ausreichen, einen Schaden wiedergutzumachen, steht Ihnen unsere Versicherung für die Hundehaftpflicht zur Seite.
- Finanzieller Schutz: Wir versichern Sie mit bis zu 50 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Schützt sogar, wenn der eigene Bello Hilfe braucht
- Weltweiter Versicherungsschutz: Auch im Urlaub sicher mit dem Hund unterwegs sein
- Mit Markt-Garantie: Sie können im Versicherungsfall verlangen, dass nach den Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers reguliert wird, wenn dieser im Rahmen seiner Hundehalter-Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt des Schadenereignisses einen weitergehenden Versicherungsschutz bietet.
Die Leistungen unserer Hundehaftpflichtversicherung
Ob sie in Ihrem Bundesland verpflichtend ist oder nicht: Mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung gehen Sie – und Ihr Hund – auf Nummer sicher. Unsere Haftpflichtversicherung für Hundehalter stärkt Ihnen mit tollen Leistungen den Rücken, wenn es wirklich darauf ankommt.
Die wichtigsten Leistungen für Ihren Vierbeiner
- Personenschäden: Sie wissen, dass Ihr Hund kein Wässerchen trüben kann. Nicht jeder Personenschaden entsteht durch einen Biss. Wir schützen Sie, wenn Personen durch Ihren Hund verletzt werden.
- Sachschäden: Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, die Ihr Hund anstellt.
- Vermögensschäden: Keine Bange bei Schäden, die weder auf einen Personen- noch einen Sachschaden zurückzuführen sind.
- Absicherung von Mietsachschäden: Wir schützen Sie, wenn Ihr Hund einen Schaden an gemieteten (oder auch geliehenen, gepachteten und geleasten) Sachen verursacht. Das gilt auch für gemietete Gebäude und ist somit besonders für Mieter wichtig!
- Weil der Hund zur Familie gehört: Unser Versicherungsschutz gilt nicht nur dann, wenn Sie – als Versicherungsnehmer – den Hund hüten und ein Schaden geschieht. Ihre Angehörigen, die mit Ihnen im Haushalt leben, sind ebenfalls eingeschlossen. Das gilt sogar für den Nachbar, der aus Freundlichkeit ab und zu mit dem Hund Gassi geht.
Sicherheit in jeder Situation: Weitere Leistungen
- Da, wenn Sie Hilfe brauchen. Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls stationär im Krankenhaus oder einer Rehaklinik behandelt werden und sich daher nicht um Ihr Tier kümmern können, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für die Unterbringung des Hundes in einer Tierpension bis zu 10.000 Euro.
- Tierarztkosten mit eingeschlossen: Unsere Haftpflichtversicherung für Hundehalter schützt Sie nicht nur vor den Forderungen anderer, sondern auch wenn Ihr eigener Hund Hilfe braucht. Wird Ihr Liebling durch einen fremden Hund verletzt und der Halter kann nicht ermittelt werden, stehen wir mit bis zu 10.000 Euro für die Tierarztkosten an Ihrer Seite.
- Übernahme von Rettungs- und Bergungskosten: Wir übernehmen die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten bis zu 10.000 Euro.
- Bester Freund auf Fortbildung? Auch Schäden, die während der Teilnahme an Agility-Wettbewerben oder in der Hundeschule geschehen, sind in Ihrer Haftpflicht mit eingeschlossen.
Tierisch sicher: Die Leistungen im Detail
Versicherungssumme bis 50 Mio. EUR*
Leistung | Absicherung |
---|---|
Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden | |
Mietsachschäden an fremden beweglichen Sachen, auch an der Einrichtung von Ferienwohnungen, -häusern, Hotels und Schiffskabinen, Mobilheimen (inkl. Abhandenkommen) |
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Rettungs- und Bergungskosten | 10.000 EUR |
Tierarztkosten | 10.000 EUR |
Schäden bei der Teilnahme an Hundeschauen, Turnieren und Rennen | |
Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund (nicht gewerblich) | |
Beitragsfreie Mitversicherung der Welpen des gehaltenen Hundes | Bis zu einem Alter von 12 Monaten |
Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern |
Wie setzt sich Ihr Beitrag zusammen?
Wichtiger Schutz für Ihren vierbeinigen Liebling ist schon für wenig Geld zu haben. So setzt sich Ihr Versicherungsbeitrag für die Hundehaftpflichtversicherung zusammen.
Höhe Ihrer Versicherungssumme
Bei Ihrer Württembergischen entscheiden Sie sich ganz einfach zwischen 50, 20 oder 5 Mio. Euro Versicherungssumme. Je nach Ihrer Wahl ändert sich auch Ihr Versicherungsbeitrag.
Die Anzahl Ihrer Hunde
Der zweite Hund kostet nicht einfach das Doppelte an Versicherungsbeiträgen, er wirkt sich dennoch auf Ihre Beiträge aus. Pro versichertem Hund ändert sich Ihr Gesamtbeitrag um eine bestimmte Summe.
Wo ist die Hundehalterhaftpflicht gesetzlich verpflichtend?

In einigen Bundesländern ist die Haftpflicht für den Hund tatsächlich gesetzliche Pflicht. Hier zeigen wir Ihnen wo.
- Die Absicherung der Hundehalterhaftpflicht ist gesetzlich für alle Hunde vorgeschrieben in: Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
- Sie ist für gefährliche Hunde verpflichtend in: Brandenburg, Bremen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg
- Nur in Mecklenburg-Vorpommern ist die Hundehalterhaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben
- Sonderfall Bayern: Behörden können hier einen Versicherungsnachweis über die Hundehalterhaftpflicht verlangen
Thema Hundehalterhaftpflicht: Wichtig zu wissen

- In den meisten Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung für einige oder alle Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben, in anderen ist sie freiwillig.
- Als Hundehalter haften Sie mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen für die Taten Ihres vierbeinigen Begleiters, hält § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) fest.
- Gehen Sie mit Ihrem Vierbeiner auf Reisen, schützt Sie unsere Versicherung auch dort: Unser Tarif gilt weltweit bis zu 5 Jahre. In Europa sogar ohne zeitliche Begrenzung.
Das kann passieren
Auch der liebste Hund kann einen Schaden anrichten – dafür muss er nicht einmal zubeißen. Wir haben Schutz für Sie und Ihr Tier.
Warum die Württembergische?

Unser Tarif für Hundehalter denkt über die gesetzliche Haftpflicht hinaus. Das trifft nicht nur hier zu: Wir sind Ihr Partner in Sachen Versicherung.
- Maßgeschneiderte Tarife
- Persönliche Beratung
- Immer ein Ansprechpartner vor Ort
- Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis
Häufige Fragen zur Hundehalterhaftpflicht
Wie melde ich einen Schaden in der Hundehaftpflicht?
Ein Anruf genügt und wir stehen Ihnen zur Seite. Melden Sie sich bei einem Schaden einfach bei Ihrem persönlichen Berater oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular.
Welche Schäden sind in der Hundehaftpflichtversicherung nicht versichert?
Wir schützen Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Vierbeiner bei anderen anrichtet. Unsere Hundehalterhaftpflichtversicherung ist, obwohl bestimmte Leistungen weit greifen, keine Hunde-Krankenversicherung oder gar eine Hunde-OP-Versicherung. Außerdem sind Schäden an Ihrem eigenen Eigentum ausgeschlossen: Wir helfen schnell und unkompliziert bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die anderen durch Ihren Vierbeiner entstehen.
Welche Kündigungsfrist gilt und besteht ein Sonderkündigungsrecht?
Sie können diese Versicherung bis zu drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrages kündigen. Ein Sonderkündigungrecht besteht, wenn wir die Beiträge anpassen und sich die Leistungen in diesem Zuge nicht verändern sowie nach einer Schadenzahlung.
Gibt es bei der Hundehaftpflichtversicherung eine Wartezeit?
Nein, der Versicherungsschutz besteht ab dem im Vertrag vereinbarten Beginn.
Mein Hund wird als "Kampfhund" eingeordnet. Was muss ich beachten?
In der Regel müssen Kampfhundbesitzer volljährig sein, das Tier melden, ihre Eignung als Halter durch ein polizeiliches Führungszeugnis und / oder andere Dokumente belegen und eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Vielerorts bestehen Maulkorb- und Leinenpflichten, sowie andere Auflagen, etwa bezüglich der Aufstellung von Warnschildern und einem geeigneten Wohnraum für das Tier.
Muss ich der Württembergischen mitteilen, wenn sich meine Lebensumstände ändern?
Für anhaltenden Versicherungsschutz sollten Sie uns neue Lebensumstände und neue Risiken mitteilen. Vor allem, wenn sich die Anzahl Ihrer Hunde ändert.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme für die Hundehaftpflicht sein?
Gerade Personenschäden können teuer werden – und Sie haften mit ihrem gesamten Vermögen für Ihren Hund und die Dinge, die er anstellt. Wir empfehlen daher eine hohe Versicherungssumme, die wirklich vor allen Eventualitäten schützt. Darum gibt es unsere Hundehaftpflicht mit 50, 20 und 5 Millionen Euro Versicherungssumme.
Welcher Zeitraum ist für die Hundehaftpflicht sinnvoll?
Kurz gesagt: Das ganze Hundeleben ist ein sinnvoller Zeitraum, den Schutz dieser Versicherung zu genießen. Am besten ab dem Moment, in dem der kleine Strolch seine Pfoten zum ersten Mal aus dem Körbchen in Ihre Wohnung setzt.
Sind Welpen und andere Hunde, auf die man aufpasst, automatisch mitversichert?
Die Welpen Ihres eigenen Hundes sind bis zu 12 Monate lang durch den Schutz der Mutter mitversichert. Die Hunde und deren Welpen anderer Personen sind nicht in Ihrem Versicherungsumfang enthalten.
Kann ich die Hundehalterhaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, die Hundehaftpflichtversicherung kann unter "sonstige Vorsorgeaufwendungen" als Sonderbeitrag von der Steuer abgesetzt werden.
Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
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* Fußnote
*Jahresbeitrag für einen Hund inkl. Versicherungsteuer bei einer Versicherungssumme von 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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