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TOP Krankenzusatzversicherung stationäre Leistungen im Zweibettzimmer
Für jeden Tag im Krankenhaus erhalten Sie das vereinbarte Tagegeld und können damit beispielsweise finanzieren:
Die hier dargestellten Bedingungen (AVB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Im Krankenhaus liegen gesetzlich Versicherte in der Regel in einem Mehrbettzimmer und werden von dem diensthabenden Arzt – also einem Assistenz-, Stations- oder Oberarzt – behandelt. Wer lieber in einem Zwei- oder Einbettzimmer genesen und sich vom Chefarzt behandeln lassen möchte, zahlt diese privaten Wahlleistungen aus eigener Tasche. Und das kann ziemlich teuer werden. Mit der stationären Krankenzusatzversicherung genießen Sie bei einem Krankenhausaufenthalt alle Vorteile eines Privatpatienten.
Wir verzichten auf die allgemeine Wartezeit und das ordentliche Kündigungsrecht. Der Versicherungsvertrag gilt zunächst für zwei Jahre und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Jeder gesetzlich Versicherte kann grundsätzlich diese Zusatzversicherung abschließen. Für Kinder bis 7 Jahre empfehlen wir unsere KinderPlus-Zusatzversicherung; für Kinder ab Alter 8 ist eine stationäre Zusatzversicherung sinnvoll. Bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gilt das Rooming-In, d. h. im Falle eines Krankenhausaufenthalts Ihres versicherten Kindes übernehmen wir beispielsweise die Kosten für Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils als Begleitperson.
Wer sich lieber in einem Krankenhaus seiner Wahl innerhalb Deutschlands behandeln lassen möchte, bekommt die verbleibenden Restkosten zu 100 Prozent erstattet. Unter Restkosten versteht man die Differenz zu den allgemeinen Krankenhausleistungen des nächsten öffentlichen Krankenhauses.
Erkranken Sie bei einem Auslandsaufenthalt und benötigen eine medizinisch notwendige vollstationäre Krankenhausbehandlung, erstatten wir Ihnen die nach Abzug der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibenden Restkosten (max. 150 Euro je Tag im Krankenhaus).
Die monatlichen Kosten unserer stationären Zusatzversicherung sind altersabhängig. So beträgt der Beitrag für Kinder bis Alter 16 derzeit 5,03 Euro im Monat, für Jugendliche bis Alter 21 nur 8,41 Euro. Ein Dreißigjähriger zahlt 36,68, ein Vierzigjähriger 44,20 Euro im Monat (Stand: 2018).
Der Beitrag bleibt stabil aufgrund von Alterungsrückstellungen, Beitragsanpassungen sind nur durch externe Kostensteigerungen, nicht durch ein höheres Altersrisiko möglich.
Wer es zunächst günstiger möchte, kann im Alter von 21 bis 50 Jahren unseren Einsteiger-Tarif ohne Alterungsrückstellungen mit denselben Leistungen wählen, erhält dann aber Beitragssteigerungen aufgrund eines höheren Alters. Später besteht die Möglichkeit, in den Tarif mit Alterungsrückstellungen zu wechseln.
Unsere wenigen Gesundheitsfragen beziehen sich auf Ihre Vorerkrankungen und Ihren momentanen Gesundheitszustand. Mit unseren Fragen wollen wir unsere Versicherten vor hohen Beitragsanpassungen schützen; hätte ein Neukunde beispielsweise eine chronische Krankheit, die mit hohen Kosten für Medikamente verbunden wäre, müssten wir dieses Risiko ausschließen. Daher benötigen wir im Vorfeld solche Angaben, um jeden neuen Kunden nach seiner persönlichen Verfassung beurteilen zu können.
Ein Produkt der Württembergische Krankenversicherung AG