
Ihr fairster Kfz-Versicherer am Markt
Die Württembergische wurde von FOCUS MONEY schon 5 Jahre in Folge als fairster Kfz-Versicherer mit der Note „sehr gut“ ausgezeichnet.
Für die Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die mit Ihrem Fahrzeug verursacht werden, und wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.
Der Grundschutz sichert Schäden am eigenen Fahrzeug ab, zum Beispiel Glasbruch oder Elementarereignisse wie Sturm und Hagel, Diebstahl, Zusammenstoß mit Tieren sowie Tierbiss.
Mit der Vollkaskoversicherung sind Sie noch umfassender abgesichert. Ihr Schutz gilt auch bei selbst verursachten Unfällen, mut- und böswilliger Beschädigung durch Dritte.
Die hier dargestellten Bedingungen (AKB) sind nur für die derzeit aktuellen Tarife gültig. Für bestehende Verträge können ggf. abweichende Bedingungen gelten, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten haben.
Deckungssumme (pauschal/Personenschaden)
Ausland-Schaden-Schutz
Mallorca-Police (für Mietwagen im europäischen Ausland) unbegrenzt
Neupreis nach Unfall-, Brand-Totalschaden oder Totalentwendung *
Kaufpreisentschädiung nach Unfall- oder Brand-Totalschaden/Totalentwendung *
Mut- und böswillige Handlungen Dritter (Vandalismus)
GAP-Deckung bei Fahrzeugleasing und kreditfinanzierten Fahrzeugen
Schäden am Akku aufgrund Bedienfehler, Über- und Unterspannung
Überführungskosten für Neufahrzeug bei Totalschaden
Eigenschadenversicherung (Mindestselbstbehalt: 500 €), 100.000 € Entschädigungsleistung pro Jahr
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Schäden durch Tierrbiss (direkter Bissschaden) unbegrenzt
Teil- und Totaldiebstahl (Entwendung)
Diebstahl von unter Verschluss verwahrten mobilen Navis
Gepäckschutz (bis 1.000 EUR)
Transportschutz
Schäden nach Kurzschluss unbegrenzt
Schäden aufgrund Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Glasschäden
Brand und Explosion
Verzicht auf den Einwand bei grober Fahrlässigkeit **
Verzicht auf Abzüge „neu für alt“ ***
Beitragsberechnung nach dem Gesamtwert (keine gesonderte Mehrwertberechnung)
Abmelde-/Zulassungskosten nach Totalschaden
Entsorgungskosten nach Totalschaden
Schäden aufgrund Schnee-/Eislawinen, Erdrutsch, Muren, Steinschlag, Erdfall, Erdsenkung und Erdbeben
Erstattung von Betriebsmitteln, z. B. Motoröl, Kühlflüssigkeit (kein Treibstoff)
Motorrad-Bekleidungs-Schutz
Entsorgungskosten für beschädigten Akku
* gilt nicht bei Fahrzeugleasing
** gilt nicht bei Diebstahl, Alkohol oder Drogen
*** gilt nicht für den Akku
Eine Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, z. B. entstanden durch den Zusammenstoß mit Tieren oder aufgrund von Sturm, Hagel, Blitzschlag (Teilkasko) und Überschwemmung. Auch selbstverschuldete und durch Vandalismus entstandene Schäden (Vollkasko) können versichert werden.
Sind in der Motorradversicherung auch Schäden versichert, welche bei Transport z.B. auf einem Anhänger entstehen?
Schäden, welche beim Transport durch einen Unfall, welches das ziehende Fahrzeug verursacht, entstehen, sind bei der Württembergischen im PremiumSchutz der Kaskoversicherung, mitversichert.
Auch im Fall einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall kann der Versicherungsnehmer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Je nach Anbieter können Fristen und ihre Bedingungen variieren.
Je nach Anbieter sind unter bestimmten Voraussetzungen Nachlässe möglich, z. B. für bestimmte Personengruppen (Kunden mit mehreren Versicherungsverträgen). Eine vereinbarte Selbstbeteiligung reduziert den Versicherungsbeitrag zusätzlich.
Bei der Einstufung handelt es sich um die sogenannte Schadensfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse. Sie ergibt sich aus der Zeit, in der Sie schadenfrei gefahren sind, also Ihre Versicherung nicht in Anspruch genommen haben. Je mehr Jahre Sie unfallfrei gefahren sind, desto höher wird die SF-Klasse und desto niedriger der Beitrag Ihrer Motorradversicherung.
Fahranfänger oder Personen, die noch nie zuvor ein Fahrzeug auf sich versichert haben, starten in der Regel mit der Klasse 0. Jedoch sind die Einstufungsmöglichkeiten von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, sodass auch höhere SF-Klassen gewährt werden können.
Will zum Beispiel ein Vater seinem Sohn die SF-Klasse von 10 übertragen, aber dieser hat nur 4 Jahre lang seinen Führerschein, so können maximal 4 schadenfreie Jahre übertragen werden, wenn der Sohn das Motorrad nachweislich regelmäßig gefahren ist.
Ein Produkt der Württembergische Versicherung AG