Unsere Familienfahrer-Versicherung für Fahranfänger.

Die Vorteile unserer Zusatzfahrer-Versicherung
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Günstige Versicherung für Fahranfänger:
Für 299 EUR im Jahr können alle Autos der Familie, bis zum 3. Verwandtschaftsgrad, gefahren werden. -
Inklusive Spar-Vorteil:
Bis zu 10 schadenfreie Jahre können angerechnet werden, wenn später das eigene Auto bei der Württembergischen versichert wird -
Doppelte Sicherheit im Schadenfall:
Wir übernehmen Beitragsnachforderungen und Vertragsstrafen bis 2.500 EUR, die daraus entstehen, dass der Versicherungsnehmer nicht als berechtigter Fahrer im Versicherungsvertrag des Familienmitglieds aufgeführt ist.
Die Highlights unserer Familienfahrer-Versicherung
- Günstiger Beitrag von 299 EUR im Jahr
- Familienfahrer-Police ist besonders für junge Leute geeignet, die (noch) kein eigenes Auto besitzen und später beim eigenen Auto günstiger einsteigen wollen
- Im Schadenfall findet die Regulierung des Schadens über die bestehende Pkw-Versicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung/Kasko-Versicherung) des gefahrenen Fahrzeugs statt
- Familienfahrer-Police übernimmt Beitragsnachforderungen und Vertragsstrafen bis 2.500 EUR, die dadurch entstehen, dass Sie nicht als berechtigter Fahrer in der Kfz-Versicherung aufgeführt sind
- Der erfahrene Schadenfreiheitsrabatt (bis max. SF10) wird im Schadenfall nicht zurückgestuft
- Gefahrenes Fahrzeug kann auch bei einer anderen Gesellschaft versichert sein: Für den Abschluss der Familienfahrer-Police muss lediglich ein Fahrzeug aus dem Verwandtenkreis bei der Württembergischen versichert sein
Wir beraten!
Zum Glück gibt´s die Württembergische!

Ich habe vor Kurzem meinen Führerschein bestanden. Da ich noch für mein eigenes Auto spare, nehme ich regelmäßig den Pkw meines Vaters.
Als ich sonntags vom Fußball-Training nach Hause gefahren bin, passierte mir ein Auffahrunfall. Im Kfz-Vertrag von meinem Vater bin ich nicht als ständiger Fahrer des Fahrzeugs berücksichtigt, zumal dies den Versicherungsbeitrag meines Vaters zusätzlich erhöht hätte. Gut, dass ich die Familienfahrer-Police der Württembergischen abgeschlossen habe, denn für den Schaden kommt die Pkw-Versicherung meines Vaters auf. Die entstandenen Beitragsnachforderungen in Höhe von 1.200 EUR übernimmt die Familienfahrer-Police der Württembergischen.
Fragen und Antworten zur Familienfahrer-Versicherung
Was ist versichert?
Voraussetzungen für den Abschluss der Familienfahrer-Police?
Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit?
Wird ein Schaden, den der VN verursacht, dem SF-Rabatt aus der Familienfahrer-Police belastend angerechnet?
Wer ist der Versicherungsnehmer bei der Familienfahrer-Police?
Muss der Versicherungsnehmer mit den Familienangehörigen in häuslicher Gemeinschaft leben?
Ausgehend von welcher Person wird der Verwandtschaftsgrad bezogen?
Wessen Fahrzeuge sind versichert?
- Verwandte 1. Grades: Eltern, Kinder
- Verwandte 2. Grades: Geschwister, Großeltern, Enkelkinder
- Verwandte 3. Grades: Nichten und Neffen, Urgroßeltern, Urenkel, Onkel und Tanten
Welche Fahrzeuge sind versichert?
Nicht versichert sind Sie als Fahrer von:
- Taxen, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeuge
- allen Fahrzeugen, die nicht als Personenkraftwagen zugelassen sind
- Fahrzeuge, die bei der Württembergischen als Oldtimer, Youngtimer, Sammlerfahrzeuge oder Exoten versichert sind
Wird die Fahrerfahrung angerechnet?
Kann der Schadenfreiheitsrabatt aus der Familienfahrer-Police von anderen Gesellschaften abgefragt werden?
Kann ich die Familienfahrer-Police auch unterjährig bezahlen?
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