Sie haben bereits eine Kautionsversicherung bei uns?
Dann können Sie Ihre Bürgschaften und Urkunden jederzeit selbst im Kundenportal abrufen.
Meist verlangen Auftraggeber Sicherheiten in Form von Sicherheitseinbehalten oder Bankbürgschaften. Denn wer einen Auftrag zu vergeben hat, will sicherstellen, dass dieser zum Termin wie gewünscht ausgeführt wird. Sobald Sicherheiten verlangt werden, tritt dafür oft die Hausbank als Bürge ein. Das belastet jedoch die eigene Kreditlinie – nicht selten bedeutet dies erhebliche Einschränkungen Ihrer Liquidität.
Unsere gewerbliche Kautionsversicherung, auch Bürgschaftsversicherung genannt, ersetzt eine Bankbürgschaft, indem die Württembergische Versicherung AG als Bürge eintritt und damit die Interessen Ihrer Vertragspartner schützt. Gleichzeitig wird Ihre Kreditlinie nicht belastet und Sie bewahren die Liquidität Ihres Unternehmens.
Wir bieten zwei Tarifgruppen mit verschiedenen Bürgschaftspaketen und Bürgschaftsarten. Je nach individuellem Bedarf können Sie sich für einen der Tarife entscheiden.
Tarif 1 | Tarif 2 | |
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Mängelgewährleistungsbürgschaft | ||
Vertragserfüllungsbürgschaft | ||
Bietungsbürgschaft | ||
Anzahlungsbürgschaft | ||
Bauhandwerkersicherungsbürgschaft |
Mit der Kautionsversicherung für Unternehmen können Sie Bürgschaften an Vertragspartner geben und bleiben dabei finanziell flexibel.
Eine Kautionsversicherung ist vor allem für Gewerbetreibende aus dem Bauhaupt- und Nebenerwerbe (z. B. Bauunternehmen, Stahl- und Metallbau, Handwerksbetriebe, Garten- und Landschaftsbau sowie für den Maschinen- und Anlagenbau (z. B. Mess- und Steuertechnik, Energietechnik, Verfahrenstechnik, Produktionstechnik) wichtig.
Einige Rechtsformen und Betriebsarten können die Kautionsversicherung nicht abschließen. Zu den ausgeschlossenen Rechtsformen gehören eingetragene Vereine (e.V.), Parteien, Stiftungen, gemeinnützige GmbH (gGmbH), Genossenschaften und Limited (Ltd.). Zu den ausgeschlossenen Betriebsarten zählen Architekten, Planungsbüros, Ingenieure, Bauträger und Generalübernehmer.
Mit einer Kautionsversicherung sichern Sie sich gegen die Ansprüche Ihres Auftraggebers aufgrund von Nichterfüllung oder Schlechterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen ab.
Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Berater können Sie eine Bürgschaft über unsere Antragsstrecke ganz einfach beantragen. Der Antrag wird dabei sofort von uns geprüft, so dass Sie die Kautionsversicherung unmittelbar in Anspruch nehmen können.
Ja, die Bürgschaft wird auch für ausländische Auftraggeber übernommen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Arbeiten in Deutschland ausgeführt werden.
Ja, Sie können Ihre bestehende Bankbürgschaft durch eine Kautionsversicherung ablösen. Wir benötigen allerdings eine Bestätigung, dass die Bank mit der Auflösung einverstanden ist.
Für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bei Vertragsabschluss und der Versicherungsschein maßgebend.
Produkte der Württembergischen Versicherung AG